Der Nachweis
Audit nach DIN EN 13549
Solange Reinigungsqualität Ansichtssache bleibt, endet jede Beanstandung im Wort gegen Wort. Ein Audit nach DIN EN 13549 macht daraus ein Messergebnis – nachvollziehbar für beide Vertragsseiten.
Was die Norm regelt
DIN EN 13549 ist die europäische Norm für Qualitätsmesssysteme in der Gebäudereinigung. Sie legt fest, wie geprüft wird: nach welchem Verfahren Flächen ausgewählt werden, welche Qualitätsstufen es gibt, wie eine Sichtprüfung durchzuführen ist und nach welchen Kriterien ein Ergebnis bewertet wird.
Der Kern ist die Stichprobe. Nicht jede Fläche wird begangen, sondern eine nach festgelegtem Verfahren gezogene Auswahl. Das Ergebnis ist deshalb kein Eindruck von einem Rundgang, sondern eine Aussage über das Objekt – und es ist zu einem späteren Zeitpunkt wiederholbar.
Warum das den Unterschied macht: Zwei Personen, die ohne Norm durch dasselbe Gebäude gehen, kommen zu zwei Meinungen. Zwei Personen, die nach DIN EN 13549 prüfen, kommen zum selben Zahlenwert. Genau darauf können sich Auftraggeber und Dienstleister einigen, bevor gestritten wird.
Wie ein Audit bei uns abläuft
- Vorbereitung. Wir sichten den Vertrag und das Leistungsverzeichnis. Geprüft wird gegen das, was vereinbart wurde – nicht gegen ein allgemeines Sauberkeitsempfinden.
- Begehung vor Ort. Die Stichprobe wird nach Norm gezogen und bewertet. Auf Wunsch unangekündigt.
- Digitale Erfassung per e-QSS. Jeder Prüfpunkt wird direkt vor Ort erfasst, mit Foto belegt und ausgewertet. Kein nachträgliches Abtippen.
- Auditbericht. Sie erhalten das Ergebnis als Kennzahl, die Einzelbefunde mit Belegen und – wo sinnvoll – eine Einordnung, woran es liegt.
Einmalig oder wiederkehrend
Viele Auftraggeber buchen das Audit im Turnus, weil ihnen die eigene Prüfkapazität fehlt. Die Qualitätskontrolle ist dann ausgelagert wie die Reinigung selbst – nur an jemanden, der nicht reinigt.
Der zweite Fall ist der Anlass: Die Qualität ist eingebrochen, eine Rechnungskürzung steht im Raum, eine Kündigung wird erwogen. Dann steht am Anfang eine belastbare Bestandsaufnahme.
Für wen wir prüfen
Je Mandat für genau eine Seite – in der Sache bleiben wir neutral, unser Maßstab ist der Vertrag.
- Auftraggeber lassen prüfen, ob geliefert wird, was vereinbart wurde.
- Dienstleister lassen prüfen, um die eigene Leistung zu belegen – oder um zu erfahren, wo es tatsächlich hakt, bevor es der Kunde merkt.
- Fachanwälte erhalten eine prüffähige Dokumentation für Leistungs- und Vertragsstreitigkeiten.
Vollkommen unabhängig: Wir reinigen nicht selbst und stellen kein Personal. Uns kann kein Auftrag verloren gehen, wenn ein Ergebnis unbequem ausfällt.
Audit anfragen
Schildern Sie uns kurz das Objekt und die Lage – wir melden uns umgehend mit einer Einschätzung zurück.
Termin vereinbaren Akuten Notfall: 0179 169 39 72Alle fünf Leistungen im Überblick · Leistungsverzeichnis & Ausschreibung