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Von Anfang an dabei

Leistungs­verzeichnis für die Gebäude­reinigung

Das Leistungsverzeichnis entscheidet über alles, was danach kommt. Es legt fest, was geschuldet ist – und damit auch, woran später gemessen wird. Ist es unpräzise, sind die Angebote nicht vergleichbar und der Streit vorprogrammiert.

Warum die meisten Verträge hier schon kippen

Ein Leistungsverzeichnis, das nur Räume und Häufigkeiten auflistet, klingt vollständig und ist es nicht. Es fehlt der Maßstab: Woran erkennt man, dass eine Fläche als gereinigt gilt? Ohne diese Festlegung bewertet jede Seite dasselbe Ergebnis anders – und beide haben nach dem Vertragstext recht.

Der zweite häufige Fehler ist die Kalkulationsgrundlage. Wer Flächen und Frequenzen ausschreibt, ohne Erreichbarkeit, Belegung und Verschmutzungs­grad zu erfassen, bekommt Angebote, die nicht vergleichbar sind. Der günstigste Anbieter ist dann oft der, der am wenigsten verstanden hat.

Die Folge zeigt sich später: Nachforderungen, sinkende Qualität nach wenigen Monaten, ein Dienstleister, der nachweislich liefert, was im Vertrag steht – nur eben nicht das, was gemeint war.

Wie wir vorgehen

Der Anschluss an die Prüfung

Ein Leistungsverzeichnis, das nach DIN EN 13549 prüfbar formuliert ist, lässt sich später gegen genau diesen Maßstab messen. Aus dem Dokument wird damit kein Papier für die Ablage, sondern die Grundlage für jedes spätere Qualitätsaudit.

Umgekehrt gilt: Wer ein Objekt prüfen lässt, dessen Leistungsverzeichnis keinen Maßstab enthält, bekommt ein Ergebnis, das schwer durchzusetzen ist.

Für Auftraggeber und für Dienstleister

Auftraggeber buchen uns als Begleitung auf ihrer Seite – von der Bestandsaufnahme bis zur Vergabe.

Dienstleister buchen uns für die Steuerung: Wer auf eine Ausschreibung antworten oder ein bestehendes Objekt neu aufsetzen muss, bekommt eine Kalkulationsgrundlage, die trägt.

Je Mandat arbeiten wir für genau eine Seite. Wir bleiben, bis das Projekt auf eigenen Füßen steht – auch nach der Vergabe.

Ausschreibung besprechen

Sagen Sie uns kurz, um welches Objekt es geht und wo Sie im Verfahren stehen. Wir melden uns umgehend zurück.

Termin vereinbaren Audit nach DIN EN 13549

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